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1300. August 10. Munsterberch.

b. Laur. m.

Petrus genannt v. Libnow (Liebenau Kr. Münsterberg) erkennt im polnischen Landgerichte demn Abte v. Heinrich au den Besitz von 2 kleinen Hufen (quorum ad me pertinet collacio) in Necowicz (später zu Moschwitz geschlagen) zu, welche Steph. v. Chobulaglov(a) einst dem Tammo v. Wid und dem Joh. v. Patschkau verkauft, die dann an Hermann Rume, Bürger in Münsterberg und schliesslich kaufweise um 24 Mk. reinen Silbers an das Kloster gekommen (vgl, über diese Hufen Stenzels Gründungsbuch v. Heinrichau 83 ff.), gegen eine jährliche Entrichtung von 5 Vierdungen und 2 rheinischen Stiefeln, sonst aber frei von allen Lasten, auch den herzoglichen Diensten, welche vielmehr der Aussteller auf sich nimmt. Jener Stephan hatte 2 Kinder hinterlassen Paul und Pauline, welche dann die Geltendmachung ihrer Ansprüche auf jene Hufen dem Gemahle der Pauline Peter genannt Kotchowiz überlassen hatten, doch als dieser Letztere von dem Abte und Hermann Rume vor Gericht gefordert ward, hat er allen Ansprüchen entsagt.

Z.: Gozko Kast. in Münsterberg, Joh. Vogt daselbst und Nik. Bruder des Gozco, Gerung, Tilo v. Vriberk, Sidilmann und Nik. v. Wazinrode Bürger daselbst.


Aus dem Orig. im Bresl. Staatsarch. Heinrichau 34 mit dem S. des Ausstellers (Pfotenhauer Abth. B. Taf. V. 37*) abgedr. bei Tzschoppe und Stenzel 440 u. dann bei Stenzel Gründungsb. v. Heinrichau S. 198.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.